Behördenumzug Berlin
Behördenumzug Berlin

Ein Umzug innerhalb Deutschlands, der durch die Annahme eines neuen Arbeitsplatzes erforderlich wird (z.B. bei Hartz4 Empfängern), kann unter gewissen Voraussetzungen vom Arbeitsamt oder dem Jobcenter bezuschusst werden. Die anfallenden Kosten, die Ihnen in solch einem Fall entstehen, können von uns direkt mit dem enstprechenden Amt abgerechnet werden.

Die Voraussetzung dafür ist in der Regel die Annahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses. Dieses muss sich zudem außerhalb einer zumutbaren Pendelreichweite befinden.

Kann mein Umzug vom Amt bezahlt werden?

Fragen kostet nichts: Telefon ☎ (0)30 3064 12810162 7454 279 E-Mail.

Zuschüsse für den Umzug vom Arbeitsamt

Die Zuschüsse für arbeitsbedingte Umzüge müssen in der Regel bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Über die Höhe einer möglichen Kostenübernahme durch das Arbeitsamt informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Behörde.

Wichtig: Die Arbeitsämter und Sozialämter verlangen für gewöhnlich mindestens 3 Kostenvoranschläge unterschiedlicher Umzugsunternehmen.

Wir helfen bei Ihrem Behördenumzug in Berlin

Fragen Sie bei uns nach und wir sagen Ihnen, welche genauen Leistungen wir Ihnen im Rahmen eines Arbeitsamt-Umzuges anbieten können.

Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir auch gerne bei den notwendigen Formalitäten.